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Bundestagsbeschluss Pfand auf Einweggetränke kommt

Die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen wurde per Bundestagsbeschluss ausgeweitet.

  • Ausnahmeregelungen wie für Fruchtsäfte ohne Kohlensäure fallen ab 2022 weg; nur bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis 2024.
  • Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff eingeführt.

Durch diese Maßnahmen soll der Verpackungsmüll in Deutschland reduziert werden.

 

Mehr Informationen finden Sie unter: https://lebensmittelpraxis.de/sortiment-aktuell/30682-bundestagsbeschluss-pfand-auf-einweggetraenke-kommt.html

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