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Kommissionsempfehlung von Tropanalkaloiden in Lebensmitteln

Am 23.07.2015 wurde die „Empfehlung (EU) 2015/976 der Kommission vom 19. Juni 2015 zum Monitoring von Tropanalkaloiden in Lebensmitteln“ veröffentlicht. Unter aktiver Beteiligung der Lebensmittelunternehmer sollen

•    Getreide und Getreideprodukte unter besonderer Berücksichtigung von Buch- weizen, Sorghum, Hirse (millet) und Mais sowie glutenfreier Produkte,
•    Nahrungsergänzungsmittel,
•    Tee und Kräutertee,
•    Hülsengemüse (ohne Hülsen), Hülsenfrüchte und
•    Ölsaaten und ihre Erzeugnisse

auf den Gehalt von Atropin und Scopalamin untersucht werden. Hierbei sollen für die Einzelsubstanzen folgende Bestimmungsgrenzen erzielt werden:
< 1 μg/kg für Getreidebeikost
< 2 μg/kg für Endprodukte
< 5 μg/kg für Agrarerzeugnisse, Zutaten, Nahrungsergänzungsmittel, Kräutertee Die Kommissionsempfehlung finden Sie hier

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