VERORDNUNG (EU) 2016/1416 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 „über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“
52 Erwägungsgründe führen zur Änderung der Artikel 3, 6, 11, 13, 17 und 18 sowie der Anhänge I bis V

