Bild der News Gesetze Richtlinien Non Food 2

Verordnung (EU) 2017/237

Die Verordnung (EU) 2017/237 bewirkt für Haarfärbestoffe die Änderung von Anhang III der Verordnung über kosmetische Mittel.

  • Einerseits werden Verwendungen durch Festlegung zulässiger Höchstkonzentrationen eingeschränkt
  • Andererseits werden Färbemittel für die gewerbliche Anwendung auf Wimpern freigegeben
Shopping Basket
en_GB