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Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe wurde erweitert

Die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregender Stoffe der ECHA wurde am 16.07.2019 um weitere Substanzen erweitert und enthält nun 201 Einträge:

  • 2,3,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide
  • 2-Methoxyethylacetat (CAS-Nr.: 110-49-6)
  • 4-tert-Butylphenol (CAS-Nr.: 98-54-4)
  • Tris(4-Nonylphenyl, verzweigt und linear) Phosphit (TNPP) mit ≥ 0,1% Gew.-% 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP)

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