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Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 zur Änderung der Entscheidung 2005/270/EG zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Dieser Beschluss vom 17. April 2019 über Verpackungsabfälle richtet sich an die Mitgliedstaaten.

Dem in der Richtlinie 94/62/EG angekündigten Erlass von Durchführungsrechtsakten bis spätestens 31.03.2019 wird hiermit Rechnung getragen.

Der Durchführungsbeschluss dient der Vereinheitlichung der Datenerfassung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der:

  • Erreichung der Zielvorgaben für stofflich verwertbare Verpackungsmaterial (Recycling)
  • Anzahl Umläufe wiederverwendbarer Verpackungen (Mehrweg)
  • Berechnung erhaltener Metallrecyclate aus Verpackungsabfällen nach energetischer Verwertung

Das Format für den Qualitätskontrollbericht ist festgelegt. Die Einträge im Informationssystem sind vergleichbarer und die Einhaltung der ansteigenden Zielvorgaben wird besser überblickt.

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