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Aktuelle Beiträge
VERORDNUNG (EU) 2016/1416 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 „über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“
52 Erwägungsgründe führen zur Änderung der Artikel 3, 6, 11, 13, 17 und 18 sowie der Anhänge I bis V
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte
Da es mitunter schwierig ist, zwischen einem Medizinprodukt und einem kosmetischen Produkt zu unterscheiden, sollte die Möglichkeit, eine unionsweit gültige Entscheidung über den rechtlichen Status eines Produkts zu treffen, auch in die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 „über kosmetische Mittel“ aufgenommen werden. [Entwurf] In Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird folgender Absatz angefügt:„4. Auf

